Teilnahmebedingungen
Content Block 1
Teilnahmebedingungen für die Aktion "Nac's Level MIX"
Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Aktion "Nac's Level MIX" akzeptiert der/die Teilnehmer:in die folgenden Teilnahmebedingungen:
1. Veranstalter & Partner
Veranstalter der Aktion ist die Lorenz Snacks GmbH & Co KG, Goethering 60, 63067 Offenbach am Main (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Die Aktion findet im Zeitraum vom 06.08.2026 bis zum 06.11.2026 (nachfolgend „Aktionszeitraum“) statt.
Die technische und organisatorische Durchführung der Musik- und Content-Kampagne „Nac’s Level MIX“ (nachfolgend „Aktion“) erfolgt über die beauftragten Agenturen Serviceplan München GmbH & Co. KG und Colortreat GmbH & Co. KG.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Mitarbeiter:innen des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter:innen und Angehörige der mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen, beteiligten Agenturen und Kooperationspartnern sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor einer Nominierung für die engere Auswahl oder die Crew einen Alters- und Identitätsnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises) einzufordern.
3. Ablauf und Teilnahmeweg ("Nac's Level MIX")
3.1. Bewerbungsphase (Phase 1: Crewbuilding)
Die Teilnehmer:innen können sich vom 06.08.26 bis zum 19.08.26 zur Aufnahme in die Nac's Level MIX"-Crew bewerben. Die Bewerbung erfolgt über die Landingpage www.nacs-level.de.
Zur Bewerbung müssen die Teilnehmer:innen das Online-Formular ausfüllen und ein Video/eine Audiodatei (z. B. eigenen Rap, Gesang, selbstproduzierten Beat oder ein kurzes DJ-Set) hochladen oder entsprechende Streaming-Referenzen (z.B. Social Media-Accounts, YouTube, Spotify) verlinken. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten, z.B. der E-Mail-Adresse und der sonstigen Angaben, ist der/die Teilnehmer:in verantwortlich.
Rechte-Garantie:
Der/die Teilnehmer:in garantiert, dass die hochgeladenen Inhalte, insbesondere Videos, Bilder und Tonspuren, frei von Rechten Dritter sind und dass die Inhalte entweder selbst von ihm/ihr stammen und/oder er/sie die erforderlichen Einwilligungen des Urhebers, der Inhaber von Leistungsschutzrechten sowie der auf Videos und Bildern abgebildeten Personen eingeholt hat. Audioinhalte dürfen insbesondere keine urheberrechtlich geschützten Fremd-Samples enthalten (es sei denn, diese wurden vom Veranstalter explizit als Teil der Bewerbungs-Assets freigegeben).
Rechte-Einräumung:
Optional kann der/die Teilnehmer:in sich durch entsprechende Zustimmung im Online-Formular mit der Vereinbarung zur kommerziellen Nutzung der Bewerbungsmaterialien einverstanden erklären und Lorenz so erlauben, die hochgeladenen Inhalte im Zusammenhang mit der Aktion online und offline nutzt und bearbeitet, verbreitet und Dritten zugänglich macht. Die Einzelheiten zu Rechteeinräumung, Garantien und Freistellung ergeben sich ausschließlich aus der zuvor genannten Vereinbarung.
Content-Produktion:
Im Rahmen der Bewerbung können in Einzelfällen Foto-, Video- und Tonaufnahmen der Bewerber angefertigt werden (nachfolgend insgesamt „Material der Phase 1“). Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter entsprechende Aufnahmen fertigt und das Material der Phase 1 online nutzt, bearbeitet, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten zugänglich macht. Darüber hinaus erklärt sich der/die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass der Veranstalter das Material zu Werbezwecken verwendet und/oder veröffentlicht. Hierzu räumt er/sie dem Veranstalter im Hinblick auf das Material ausschließliche, unwiderrufliche, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte, unter anderem übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungs- und Verwertungsrechte ein. Der Veranstalter ist auch berechtigt, das Material auf Tik Tok, Instagram, Facebook, YouTube, Twitch und/oder sonstigen Social-Media-Plattformen und/oder unternehmensseitigen Websites zu veröffentlichen.
3.2. Auswahl der Crew & Ablauf der Aktion
Aus allen Bewerbungen wählt das Produzenten-Duo "The Ironix" gemeinsam mit dem "Nac's Level Council", einer Jury des Veranstalters, nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der eingereichten Inhalte die Mitglieder für die finale "Nac's Level MIX"-Crew aus. Ein Anspruch auf Auswahl besteht nicht.
Teilnehmer:innen, die für die "Nac's Level MIX"-Crew ausgewählt worden sind, erhalten eine Bestätigung per Mail/per Anruf durch den Veranstalter. Die Möglichkeit der Teilnahme an der "Nac's Level MIX"-Crew verfällt, wenn der/die Teilnehmer:in für den Veranstalter nicht erreichbar ist oder er/sie sich nach Erhalt der Auswahlbestätigung nicht innerhalb von 3 Tagen beim Veranstalter zurückmeldet oder den angebotenen Folgevertrag (siehe unten bei „Vertragserfordernis“) nicht annimmt.
Die ausgewählten Teilnehmer:innen nehmen an verschiedenen Veranstaltungen, unter anderem einer Warm up-Session (22.08.26) einem Twitch- Livestream (20.09.26) („Phase 2“) und einer Release Party (voraussichtlich am 06.11.26, Änderung vorbehalten, „Phase 3“), teil. Die Veranstaltungen werden filmisch begleitet. Aus den dabei entstandenen Aufnahmen entstehen diverse Clips und andere Assets, die für das Marketing der Aktion verwendet werden.
Während der nicht-öffentlichen Warm-up Session startet der kreative Prozess und die Crew und das Produzenten-Duo sowie weitere Beteiligte lernen einander und ihre musikalischen Talente erstmalig kennen und probieren sich aus.
Im Twitch-Livestream entsteht live der eigentliche Mix. Es wird live auf Twitch gestreamt (ist also für ein öffentliches Publikum verfügbar) und mit mehreren Kameras begleitet, wie die Crew die Musik entstehen lässt und wie das Producerduo daraus den Mix mixt. Der Livestream wird voraussichtlich acht bis zwölf Stunden dauern und wird durch eine Moderatorin und den Gastgeber des Twitch-Kanals begleitet. Dabei wird auch das Livestream-Publikums voraussichtlich einbezogen, z. B. durch Fragen oder Abstimmungen.
Die Release-Party ist eine Veranstaltung, auf der der finale Mix präsentiert wird. Die genauere Ausgestaltung wird noch festgelegt. Es ist möglich, aber nicht sicher, dass die Veranstaltung öffentlich ist und dass die Crew dabei vor Publikum auftritt. Es handelt sich dabei nicht um einen „Release“ im Sinne der Leistungen eines Musiklabels, obwohl hierüber eine weitergehende Vereinbarung nicht ausgeschlossen ist.
Diese Beschreibung der drei Events dient allein der Veranschaulichung. Der Veranstalter behält sich Änderungen ausdrücklich vor. Maßgeblich für den genauen Ablauf der Phasen 2 und 3 sind allein die mit den für die Crew ausgewählten Teilnehmer:innen abzuschließenden Verträge (dazu sogleich bei „Vertragserfordernis“).
Vertragserfordernis (Zweistufiges Verfahren):
Voraussetzung für die endgültige Teilnahme an der Crew, die Einladung zur Produktion, die Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Mitwirkung an den Terminen zur Warm up-Session, dem Twitch-Livestream und der Release Party ist unter anderem der Abschluss eines gesonderten, schriftlichen Teilnehmer- und Künstlervertrags zwischen dem/der ausgewählten Teilnehmer:in und dem Veranstalter bzw. der beauftragten Agentur (nachfolgend: „Künstler- und Kooperationsvertrag“). Ein Anspruch auf Teilnahme an der Crew oder Erstattung von Reisekosten besteht bis zur beidseitigen Unterzeichnung dieses gesonderten Folgevertrags nicht. Sollte ein/eine Teilnehmer:in, egal aus welchem Grund, einen solchen Künstler- und Kooperationsvertrag nicht unterzeichnen wollen oder können, ist eine Teilnahme an der Crew nicht möglich.
Der/die Teilnehmer:in versichert, dass seine/ihre Teilnahme an der Aktion und die Einräumung der Nutzungsrechte an den im Rahmen der Aktion entstehenden Musikstücke sowie den hierfür erbrachten Leistungen nicht durch bestehende Verträge oder Rechte Dritter, insbesondere Management-, Merchandising,- Musikverlags-, Model-, Werbe-, Sponsoring-, Künstlerexklusiv- oder andere Verträge über seine/ihre musikalischen und/oder darstellerischen Leistungen eingeschränkt sind. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, den Veranstalter unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn er einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat oder abschließen will, der seine Mitwirkung an der Aktion oder die Verwertung der Musikstücke beeinträchtigen könnten.
Voraussetzung für die endgültige Teilnahme an der Crew ist zudem die verbindliche, physische Verfügbarkeit an den Produktionsterminen und der Release Party:
Warm-up-Session am 22.08.26 Hamburg
Twitch-Livestream am 20.09.26 Hamburg
Release Party am 06.11.26 Hamburg (Änderung von Veranstaltungsort und/oder -datum vorbehalten)
Übernahme von Reise- und Aufenthaltskosten:
Nach Maßgabe des Künstler- und Kooperationsvertrag übernimmt der Veranstalter für die ausgewählten Crewmitglieder:innen die Kosten für die An- und Abreise (Deutsche Bahn, 2. Klasse, innerhalb Deutschlands) zum Produktionsort Hamburg sowie die Kosten für die erforderlichen Hotelübernachtungen (Standard-Einzelzimmer, inkl. Frühstück) vor Ort. Weitergehende Spesen oder Verpflegungskosten werden nicht erstattet.
Eine monetäre Vergütung für die Teilnahme an der Crew, die bildliche Darstellung in Werbematerialien und die sonstige Rechteeinräumung erfolgt nicht. Vorgesehen, aber für eine Verbindlichkeit noch gesondert im Künstler- und Kooperationsvertrag festzuhalten, ist eine Sachprämie für die einzelnen Crewmitglieder, die sie in ihrem kreativen Schaffen unterstützen kann und einen Wert von ca. 3.000,- bis 4.000,- Euro hat (Änderungen vorbehalten).
4. Rechteübertragung, Verwertung & Release (Phase 2 & 3)
4.1. Bild- und Tonaufnahmen (Content-Produktion)
Nach erfolgreicher Übernahme in die „Nac’s Level MIX“-Crew werden im Rahmen der anschließenden Produktionstermine (Warm-up-Session, Twitch-Stream, Release Party) Foto-, Video- und Tonaufnahmen der Crewmitglieder angefertigt (nachfolgend insgesamt „Material“), die der Veranstaler bearbeiten und auf Tik Tok, Instagram, Facebook, YouTube, Twitch und/oder sonstigen Social-Media-Plattformen und/oder unternehmensseitigen Websites werblich verwenden will.
Die Anfertigung und Verwendung dieser Aufnahmen ist Gegenstand des Künstler- und Kooperationsvertrags. Darin räumen die Teilnehmer:innen dem Veranstalter an dem in Phase 2 und 3 entstehenden Material ein ausschließliches, unwiderrufliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, das im Künstler- und Kooperationsvertrag voraussichtlich konkreten zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Beschränken unterworfen wird.
4.2. Verwertung des finalen Tracks / Releases
Rechte am finalen Mix:
In dem Künstler- und Kooperationsvertrag räumen die Teilnehmer:innen dem Veranstalter an dem gemeinsam produzierten Musikstück/den Musikstücken ("Nac's Level MIX") einschließlich Text, Komposition, Arrangement und Tonaufnahme sowie an sämtlichen von ihnen hierfür eingebrachten Beiträgen und Leistungen ein ausschließliches, unwiderrufliches, übertragbares und unterlizensierbares Nutzungsrecht ein, das im Künstler- und Kooperationsvertrag voraussichtlich konkreten zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Beschränken unterworfen wird. Eine Nutzung durch den Veranstalter auf Tik Tok, Instagram, Facebook, YouTube, Twitch und/oder sonstigen Social-Media-Plattformen und/oder unternehmensseitigen Websites ist ausdrücklich vorgesehen.
Das „Release“ bezieht sich auf die Vorstellung des Nac's Level MIX durch den Veranstalter als Eventveranstaltung. Eine weitergehende, professionelle Veröffentlichung, etwa über Spotify, ist vorerst nicht geplant. Die Möglichkeit, dass die Beteiligten nach der Produktion noch eine Vereinbarung (mit einem Musiklabel/Verlag) über die weitere Verwertung treffen, ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Teilnehmer:innen verzichten, soweit rechtlich zulässig, auf die Ausübung ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht auf Namensnennung; der Veranstalter ist jedoch berechtigt, die Teilnehmer:innen nach eigenem Ermessen als Mitwirkende zu benennen.
5. Verhaltensregeln, Brand Safety & Ausschluss
Beiträge der Teilnehmer:innen (Texte, Raps, Audio, Videos), insbesondere während der Teilnahme an der Warm Up-Session, dem Twitch-Lifestream und der Release-Party, dürfen keine Beleidigungen oder sonstigen anstößigen Inhalte, insbesondere keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, jugendgefährdenden, oder politisch extremen Inhalte sowie keine falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, etwaige von den Teilnehmern:innen bereitgestellte Inhalte auf potenzielle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Veranstalter ist aber berechtigt, rechtswidrige oder anstößige Inhalte abzulehnen oder einen laufenden Auftritt zu beenden. Für etwaige Rechtsverstöße haftet der/die Teilnehmer:in.
Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, sich während der gesamten Aktion respektvoll zu verhalten und das Ansehen des Veranstalters, dessen verbundener Unternehmen sowie der Marke NicNac's nicht zu beschädigen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln, bei Missbrauch oder bei Störung des Produktionsablaufs (z. B. durch alkoholisiertes, ungebührliches oder unzuverlässiges Verhalten vor Ort) sofort und ohne Anspruch auf Erstattung von Kosten oder einer Vergütung von der Aktion auszuschließen.
Sollte ein ausgewähltes Crew-Mitglied nach Abschluss des Teilnehmervertrags schuldhaft nicht oder unentschuldigt verspätet zu den Produktionsterminen erscheinen, verfällt der Anspruch auf Teilnahme an der Crew ersatzlos. Eventuell bereits gebuchte Reise- und Hotelkosten können dem/der Teilnehmer:in in diesem Fall vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.
6. Haftung und Gewährleistung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Aktions-Webseite und auch nicht für deren Funktionsfähigkeit auf dem von dem/der Teilnehmer:in eingesetzten Endgerät. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte wird – soweit rechtlich zulässig - keine Haftung übernommen.
Der Veranstalter übernimmt – soweit rechtlich zulässig – keine Haftung für Irrtümer oder Druckfehler sowie für im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Aktion möglicherweise entstandene Schäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden.
Der/die Teilnehmer:in ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
Die Haftung der Parteien auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Haftung, Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der jeweiligen Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Begriff der Kardinalspflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7. Datenschutz
Personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen, wie z.B. der Name, die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum u.a. werden von dem Veranstalter unter Beachtung der Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Hierbei setzt der Veranstalter ggf. auch Dienstleister als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO ein und/oder übermittelt die Daten der Teilnehmer:innen an Kooperationspartner, um so die Durchführung der Aktion zu ermöglichen. Die vorstehenden Daten werden im Anschluss an die Durchführung und Abwicklung der Aktion gelöscht, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Sofern im Rahmen der Aktion personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen für weitere Zwecke verarbeitet werden (z.B. auf der Aktionsseite), informieren wir die Teilnehmer:innen hierüber in den Datenschutzhinweisen des Veranstalters unter und holen hierzu – sofern gesetzlich vorgeschrieben – ihre Einwilligung ein. In den vorgenannten Datenschutzhinweisen sind auch Informationen zu den Betroffenenrechten der Teilnehmer:innen (z.B. Informationen über Auskunftsrecht, Beschwerderecht etc.) enthalten.
8. Änderung und Beendigung der Aktion
Die Aktion kann jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen geändert, verlängert oder vorzeitig beendet werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für entgangene Teilnahme- und Gewinnchancen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche Angaben im Rahmen der Anmeldung machen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder Manipulationen vornehmen und/oder vornehmen lassen, von der Aktion auszuschließen. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen kommt auch die Verweigerung einer bereits zugesagten Teilnahme an der "Nac's Level MIX"-Crew oder eines bereits zugesagten Gewinns und auch eine Rückforderung des Gewinns in Betracht.
9. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Teilnahme an der "Nac's Level MIX"-Crew und/oder Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar.
Die Teilnahmebedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
Die Teilnehmer:innen der Aktion können keine Ansprüche gegenüber Instagram oder Meta geltend machen, die im Zusammenhang mit der Aktion oder der Teilnahme hieran stehen. Die Teilnehmer:innen erkennen an, dass die Aktion in keiner Verbindung zu Instagram oder Meta steht. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich der Aktion sind an den Veranstalter und nicht an Instagram oder Meta zu richten. Der/die Teilnehmer:in stellt Instagram und Meta vollständig von Ansprüchen frei.