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Mit Auswahl der Option im Bewerbungsformular, die kommerzielle Verwendung der Bewerbungsmaterialien zu gestatten, bestätigt der/die Bewerber:in, die Bestimmungen dieser Vereinbarung, insbesondere die Regelungen zur Rechteeinräumung, zur Garantie und zur Freistellung, zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Er/Sie erklärt sich mit folgenden Bestimmungen einverstanden.

Kurzzusammenfassung:

Der/die Bewerber:in erteilt der Lorenz Snacks GmbH & Co KG, Goethering 60, 63067 Offenbach am Main („Lorenz“) hiermit freiwillig an den im Bewerbungsformular hochgeladenen Inhalten umfassende, übertragbare und kostenlose Nutzungsrechte, insbesondere auch zur Bearbeitung und kommerziellen Verwendung. Der/die Bewerber:in bestätigt, zu dieser Rechteeinräumung befugt zu sein und dass der Nutzung durch Lorenz keine Rechte Dritter entgegenstehen. Insbesondere bestätigt der/die Bewerber:in, dass er/sie und alle anderen in den Bewerbungsmaterialien etwa erkennbaren Personen in die kommerzielle Nutzung ihrer Bildnisse durch Lorenz eingewilligt haben. Der/die Bewerber:in stellt Lorenz dementsprechend von etwaigen Ansprüchen Dritter und den Kosten der Rechtsverteidigung frei, es sei denn, die Ansprüche beruhen nicht auf einer Verletzung der vorstehenden Zusicherung. Diese Vereinbarung gilt unabhängig davon, ob der/die Bewerber:in für die NicNac’s Crew ausgewählt wird oder nicht.

Im Einzelnen:

Inhalte: Gegenstand der Rechteeinräumung sind alle Inhalte, die der/die Bewerber:in über dieses Bewerbungsformular an Lorenz schickt, einschließlich Texten, Grafiken, Videos, Tonaufnahmen und sonstiger Beiträge („Inhalte“).

Der/die Bewerber:in versichert, dass er/sie die übermittelten Inhalte selbst erstellt hat oder für deren Nutzung und die hier vereinbarte Rechteübertragung über die erforderlichen Rechte verfügt.

Rechteeinräumung: Der/die Bewerber:in räumt Lorenz an den Inhalten ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, einfaches, übertragbares und unentgeltliches Nutzungsrecht zur kommerziellen Nutzung ein. Die Nutzung erfolgt zu Zwecken der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die NicNac’s-Next Level-Aktion und für Produkte der Marke NicNac’s. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte

ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu speichern und zu verbreiten,

öffentlich zugänglich zu machen und zu senden (insbesondere auf Websites, Social-Media-Plattformen, in digitalen und analogen Werbemitteln),

zu bearbeiten, zu kürzen, zu kombinieren und mit anderen Inhalten zu verbinden, soweit die berechtigten Interessen der/des Bewerber:in gewahrt bleiben,

in Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Banner, Posts, Stories, Reels, Printanzeigen, Präsentationen) zu verwenden,

an Dritte zur Nutzung unterzulizenzieren und Dritten Nutzungsrechte hieran einzuräumen.

Der/die Bewerber:in verzichtet, soweit rechtlich zulässig, auf die Ausübung seiner/ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte, soweit diese der vorstehend beschriebenen vereinbarungsgemäßen Nutzung entgegenstehen würden. Berechtigte Interessen der/des Bewerber:in bleiben dabei gewahrt.

Persönlichkeitsrechte: Der/die Bewerber:in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Lorenz Inhalte, auf denen der/die Bewerber:in erkennbar ist, zur Werbung für die NicNac’s-Next Level-Aktion und „NicNac’s“-Produkte von Lorenz in den sozialen Medien verwendet.

Garantien: Der/die Bewerber:in garantiert, dass er/sie Urheber:in der Inhalte ist oder über alle für die hier vereinbarte Nutzung durch Lorenz erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er/Sie garantiert ferner, dass keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) der hier vereinbarten Nutzung durch Lorenz entgegenstehen und dass die Inhalte keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder sonst wie unzulässigen Inhalte enthalten.

Soweit die Inhalte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der/des Bewerber:in oder anderer Personen („Betroffene“) enthalten, erklärt und garantiert der/die Bewerber:in, dass die Einwilligungen der Betroffenen in die Aufnahme und die Nutzung der Inhalte zu den vorstehend genannten Zwecken vorliegen.

Freistellung: Der/die Bewerber:in stellt Lorenz sowie deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der hier vereinbarten Nutzung der Inhalte durch Lorenz geltend gemacht werden, soweit diese auf einem schuldhaften Verstoß der/des Bewerber:in gegen die hier übernommenen Pflichten, insbesondere gegen die Garantien, beruhen. Der/die Bewerber:in ist verpflichtet, Lorenz bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unverzüglich und umfassend zu unterstützen und alle zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Dauer und Beendigung: Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Die Rechteeinräumung ist unbefristet. Eine Beendigung der Vereinbarung lässt die bereits eingeräumten Nutzungsrechte unberührt; Lorenz darf bereits erzeugte Werbemittel und Inhalte weiter nutzen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Interessen der/des Bewerber:in entgegenstehen. Der Erfolg der Bewerbung für die NicNac’s-Crew ist keine Bedingung für die Wirksamkeit dieser Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Lorenz ist berechtigt, Inhalte jederzeit zu entfernen oder deren Nutzung einzustellen, ohne dass hieraus Ansprüche der/des Bewerber:in entstehen.

Vergütung: Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Der/die Bewerber:in erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie für die Nutzung der Inhalte durch Lorenz keine gesonderte Vergütung erhält.

Datenschutz: Lorenz beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Bewerber:innen die geltenden Datenschutzgesetze. Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die die Bewerber:innen über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung sowie über ihre Rechte als betroffene Person informieren.

Schlussbestimmungen: Für diese Vereinbarung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.